Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Mambil UG (haftungsbeschränkt) als Betreiberin der Plattform „Mambil“ und den Nutzern der Plattform (Restaurantpartner und Endkunden). Die Plattform dient als technischer Vermittler zwischen Restaurantpartnern und deren Gästen. Verträge über Speisen, Getränke und Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Restaurantpartner und dem Endkunden zustande.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Mambil UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover (nachfolgend „Betreiber“, „wir“ oder „Mambil UG“), und den Nutzern der SaaS-Plattform „Mambil“ (nachfolgend „Plattform“), erreichbar unter https://magicmenu.de und zugehörigen Subdomains.

(2) Die AGB richten sich an zwei Nutzergruppen: (a) Restaurantpartner, d. h. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die sich auf der Plattform registrieren, um digitale Speisekarten zu erstellen, Online-Bestellungen entgegenzunehmen und Reservierungen zu verwalten; sowie (b) Endkunden, d. h. natürliche Personen (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) oder Unternehmer, die über die Plattform Speisekarten einsehen, Bestellungen aufgeben oder Reservierungen vornehmen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.

(4) Für einzelne Leistungen können ergänzende besondere Bedingungen gelten, auf die im jeweiligen Leistungsangebot hingewiesen wird. Im Widerspruchsfall gehen die besonderen Bedingungen diesen AGB vor.

(5) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Definitionen

(1) „Plattform“ bezeichnet die unter https://magicmenu.de betriebene SaaS-Lösung „Mambil“ einschließlich aller Webanwendungen, mobilen Anwendungen, APIs und zugehörigen Dienste.

(2) „Restaurantpartner“ bezeichnet jeden Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der sich auf der Plattform registriert, um die Dienste zur Erstellung digitaler Speisekarten, Entgegennahme von Online-Bestellungen und Verwaltung von Reservierungen zu nutzen.

(3) „Endkunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die über die Plattform Speisekarten eines Restaurantpartners einsieht, Bestellungen aufgibt, Reservierungen vornimmt oder Zahlungen tätigt.

(4) „Dienste“ bezeichnet sämtliche vom Betreiber über die Plattform bereitgestellten Funktionen, insbesondere die Erstellung und Verwaltung digitaler Speisekarten, QR-Code-Generierung, Online-Bestellmanagement, Reservierungsverwaltung, Küchendisplay, KI-Übersetzungen und Zahlungsabwicklung.

(5) „Inhalte“ bezeichnet alle von Restaurantpartnern auf der Plattform eingestellten Daten, Texte, Bilder, Speisekarten, Preise, Beschreibungen, Allergeninformationen und sonstige Materialien.

(6) „Stripe Connect“ bezeichnet den vom Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. bereitgestellten Dienst zur Abwicklung von Zahlungen zwischen Endkunden und Restaurantpartnern über die Plattform.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Restaurantpartner ist die Bereitstellung der Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet. Der Betreiber stellt die Plattform in dem jeweils gewählten Tarifumfang auf seinen Servern bereit und ermöglicht dem Restaurantpartner den Zugang über einen Webbrowser oder mobile Endgeräte.

(2) Gegenstand des Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Endkunden ist die kostenlose Bereitstellung des Zugangs zur Plattform zum Zwecke der Einsichtnahme von Speisekarten, Aufgabe von Bestellungen und Vornahme von Reservierungen bei Restaurantpartnern.

(3) Der Betreiber fungiert ausschließlich als technischer Plattformbetreiber und Vermittler. Verträge über Speisen, Getränke, sonstige Waren und Dienstleistungen (insbesondere Bestellungen und Reservierungen) kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Restaurantpartner und dem Endkunden zustande. Der Betreiber wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.

(4) Der Betreiber schuldet keine Leistungen des Restaurantpartners, insbesondere nicht die Zubereitung, Qualität, Hygiene oder Lieferung von Speisen und Getränken, die Einhaltung von Allergenkennzeichnungspflichten oder die Erfüllung von Reservierungen.

(5) Der SaaS-Vertrag mit dem Restaurantpartner ist mietvertragsrechtlich zu qualifizieren (§§ 535 ff. BGB analog). Der Betreiber schuldet die Gebrauchsüberlassung der Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

§ 4 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Dienste auf der Website des Betreibers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Für Restaurantpartner: Durch Abschluss des Registrierungsprozesses und Bestätigung der AGB gibt der Restaurantpartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines SaaS-Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber das Angebot durch Versendung einer Bestätigungsemail oder Freischaltung des Kontos annimmt.

(3) Für Endkunden: Die bloße Einsichtnahme von Speisekarten setzt keine Registrierung und keine Zustimmung zu diesen AGB voraus. Vor der Aufgabe einer Bestellung oder Vornahme einer Reservierung wird der Endkunde aufgefordert, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung des Betreibers ausdrücklich zu bestätigen.

(4) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Gewerbeanmeldung. Änderungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Restaurantpartner sichert zu, dass er zur Führung eines Gastronomiebetriebs berechtigt ist und über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt.

(6) Der Betreiber ist berechtigt, die Registrierung abzulehnen, sofern sachliche Gründe vorliegen. Auf Anfrage teilt der Betreiber dem abgelehnten Restaurantpartner die wesentlichen Gründe für die Ablehnung mit.

§ 5 Leistungsbeschreibung und Tarife

(1) Der Betreiber bietet die Plattform in den folgenden Tarifstufen an: (a) Free (0 € / Monat): 1 Restaurant, 1 digitale Speisekarte, QR-Code-Generator, 1 Sprache, Basis-Theme; (b) Pro (19 € / Monat): Unbegrenzte Speisekarten, Online-Bestellungen, Tischreservierungen, 3 Sprachen, Premium-Themes, Küchendisplay, Email-Support; (c) Premium (79 € / Monat): Bis zu 5 Standorte, unbegrenzte Artikel, 5 Sprachen, eigene Domain, Fluid-Hintergründe, Vorbestellungen, Prioritäts-Support; (d) Enterprise (individuelle Preisgestaltung): Unbegrenzte Standorte, eigenes Design, API-Zugang, SSO und erweiterte Sicherheit, dedizierter Account Manager, SLA-Garantie, individuelle Integrationen.

(2) Bei jährlicher Abrechnung gewährt der Betreiber einen Rabatt von ca. 17 % gegenüber der monatlichen Abrechnung. Die genauen Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste auf der Website.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, den Funktionsumfang der Tarife weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Einschränkungen bestehender Funktionen eines kostenpflichtigen Tarifs bedürfen einer Ankündigung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen.

(4) Für kostenpflichtige Tarife (Pro, Premium, Enterprise) strebt der Betreiber eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsdurchschnitt an (Service Level). Nicht als Ausfallzeit gelten: (a) geplante Wartungsfenster gemäß § 14, (b) Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt, (c) Störungen, die durch den Restaurantpartner, den Endkunden oder deren Infrastruktur verursacht werden, (d) Störungen bei Drittanbieterdiensten (insbesondere Stripe).

(5) Im Enterprise-Tarif können abweichende Service-Level-Vereinbarungen (SLA) individuell vereinbart werden.

§ 6 Kostenlose Leistungen (Free-Tarif)

(1) Der Free-Tarif wird dem Restaurantpartner unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Der Free-Tarif umfasst einen eingeschränkten Funktionsumfang gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.

(2) Für den Free-Tarif besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeiten im Support oder die Aufrechterhaltung des Funktionsumfangs. Der Betreiber kann den Free-Tarif jederzeit einschränken, verändern oder einstellen.

(3) Stellt der Betreiber den Free-Tarif ein, wird der Restaurantpartner mindestens 30 Tage vor Einstellung per E-Mail informiert und erhält die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren oder in einen kostenpflichtigen Tarif zu wechseln.

(4) Der Betreiber behält sich vor, im Free-Tarif Werbung oder Hinweise auf kostenpflichtige Tarife einzublenden.

(5) Für kostenlose Leistungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 15 mit der Maßgabe, dass der Betreiber – über die Fälle zwingender Haftung hinaus – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung kostenpflichtiger Tarife zahlt der Restaurantpartner die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Bei jährlicher Abrechnung ist der Gesamtbetrag für das Vertragsjahr im Voraus fällig.

(3) Die Zahlung der Abonnementgebühren erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Restaurantpartner ermächtigt den Betreiber zur Einziehung der Gebühren über die bei Stripe hinterlegte Zahlungsmethode (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder sonstige unterstützte Zahlungsmittel).

(4) Der Betreiber erhebt neben den Abonnementgebühren Plattformgebühren (Transaktionsgebühren) auf über die Plattform abgewickelte Bestellungen. Die Höhe der Plattformgebühren richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und wird auf der Website sowie im Rahmen der Registrierung transparent ausgewiesen.

(5) Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder im Kundenportal) bereitgestellt. Der Restaurantpartner stimmt dem elektronischen Rechnungsversand gemäß § 14 Abs. 1 UStG zu.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 2, 247 BGB) zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Betreiber berechtigt, den Zugang des Restaurantpartners zur Plattform zu sperren, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der Abonnementgebühren bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Zahlungsabwicklung über Stripe Connect

(1) Die Zahlungsabwicklung zwischen Endkunden und Restaurantpartnern für über die Plattform aufgegebene Bestellungen erfolgt über Stripe Connect, bereitgestellt von Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend „Stripe”). Der Betreiber ist an der Zahlungsabwicklung nicht als Zahlungsdienstleister beteiligt und ist selbst kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die regulierten Zahlungsdienste werden ausschließlich von Stripe erbracht. Der Betreiber nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Endkunden entgegen.

(2) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung ein eigenes Stripe-Connect-Konto zu eröffnen und die hierfür erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Stripe (Stripe Connected Account Agreement).

(3) Der Zahlungsfluss gestaltet sich wie folgt: (a) Der Endkunde leistet die Zahlung für seine Bestellung über die von Stripe bereitgestellten Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay). (b) Der Zahlungsbetrag wird dem Stripe-Connect-Konto des Restaurantpartners gutgeschrieben. (c) Die Plattformgebühren des Betreibers sowie die Transaktionsgebühren von Stripe werden automatisch vor Auszahlung abgezogen. (d) Die Auszahlung an den Restaurantpartner erfolgt gemäß den mit Stripe vereinbarten Auszahlungsrhythmen.

(4) Der Betreiber hat keinen Zugriff auf die vom Endkunden an den Restaurantpartner gezahlten Beträge und ist an der Zahlungsabwicklung lediglich als Plattformbetreiber, nicht als Zahlungsempfänger, beteiligt.

(5) Für die Ordnungsmäßigkeit des Stripe-Connect-Kontos, die Einhaltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, die steuerrechtliche Erfassung der Einnahmen und die Ausstellung von Belegen gegenüber dem Endkunden ist ausschließlich der Restaurantpartner verantwortlich.

(6) Der Betreiber haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle der Zahlungsabwicklung durch Stripe. Bei Problemen mit der Zahlungsabwicklung wendet sich der Restaurantpartner direkt an den Stripe-Support.

§ 9 Bestellungen und Bestellabwicklung

(1) Endkunden können über die Plattform Bestellungen bei Restaurantpartnern aufgeben (Dine-in, Takeaway oder Vorbestellungen). Die Plattform dient hierbei als technisches Übermittlungswerkzeug.

(2) Durch die Aufgabe einer Bestellung über die Plattform gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählten Speisen und Getränke gegenüber dem jeweiligen Restaurantpartner ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung durch den Restaurantpartner (Bestellbestätigung) zustande.

(3) Der Betreiber ist nicht Vertragspartei des zwischen Endkunde und Restaurantpartner geschlossenen Kaufvertrages. Ansprüche aus dem Kaufvertrag – insbesondere hinsichtlich Qualität, Quantität, Allergene, Inhaltsstoffe, Lieferzeit, Gewährleistung und Haftung für Mängel der Speisen – bestehen ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Restaurantpartner.

(4) Stornierungen und Reklamationen hinsichtlich der bestellten Speisen und Getränke sind vom Endkunden direkt gegenüber dem Restaurantpartner geltend zu machen. Der Betreiber kann hierbei im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten unterstützen, übernimmt jedoch keine Verpflichtung zur Streitbeilegung.

(5) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, eingehende Bestellungen zeitnah zu bearbeiten und den Endkunden über den Bearbeitungsstatus zu informieren. Die Nichtbearbeitung oder systematische Ablehnung von Bestellungen kann eine Vertragsverletzung gegenüber dem Betreiber darstellen.

(6) Die Plattform stellt sicher, dass der Bestellvorgang für Endkunden den Anforderungen des § 312j BGB entspricht, insbesondere dass der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist und dem Endkunden vor Aufgabe der Bestellung die wesentlichen Informationen gemäß Art. 246a § 1 EGBGB angezeigt werden.

§ 10 Reservierungen

(1) Endkunden können über die Plattform Tischreservierungen bei Restaurantpartnern vornehmen, sofern der Restaurantpartner die Reservierungsfunktion in seinem Tarif aktiviert hat.

(2) Durch die Vornahme einer Reservierung über die Plattform kommt ein Reservierungsvertrag ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Restaurantpartner zustande. Der Betreiber ist nicht Vertragspartei dieses Vertrages.

(3) Der Restaurantpartner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der zugesagten Reservierungen, die Verfügbarkeit von Tischen, die Verwaltung von Reservierungskapazitäten und die Kommunikation mit dem Endkunden bei Änderungen oder Stornierungen.

(4) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine über die Plattform vorgenommene Reservierung vom Restaurantpartner eingehalten oder bestätigt wird.

(5) Der Restaurantpartner kann in seinen Reservierungseinstellungen No-Show-Regelungen festlegen. Für die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit solcher Regelungen ist der Restaurantpartner allein verantwortlich.

§ 11 Pflichten des Restaurantpartners

(1) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, alle auf der Plattform eingestellten Inhalte – insbesondere Speisekarten, Preise, Allergenkennzeichnungen, Zusatzstoffangaben, Produktbeschreibungen und Geschäftszeiten – vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Der Restaurantpartner trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben.

(2) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere: (a) lebensmittelrechtliche Vorschriften (LMIV, LFGB, Lebensmittelhygieneverordnung), (b) Allergenkennzeichnungspflichten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, (c) Preisangabenverordnung (PAngV), (d) steuerrechtliche Pflichten (insbesondere Kassenführung, Belegausgabepflicht gemäß § 146a AO), (e) Verbraucherschutzvorschriften bei Fernabsatzverträgen (§§ 312 ff. BGB) und (f) Gewerbeordnung (GewO).

(3) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, sein Stripe-Connect-Konto ordnungsgemäß einzurichten, zu pflegen und die von Stripe geforderten Verifizierungsprozesse fristgerecht abzuschließen.

(4) Der Restaurantpartner hat seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Er hat den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos vorliegen.

(5) Der Restaurantpartner darf die Plattform nicht für rechtswidrige, irreführende, beleidigende oder wettbewerbswidrige Zwecke nutzen. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstoßen.

(6) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, Endkunden, die über die Plattform bestellen, dieselben Verbraucherschutzrechte einzuräumen, die bei einem direkten Vertragsschluss gelten würden, insbesondere das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312g, 355 BGB, soweit nicht eine Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB greift.

§ 12 Pflichten des Endkunden

(1) Der Endkunde ist verpflichtet, bei Bestellungen und Reservierungen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Kontaktdaten und Lieferadresse.

(2) Der Endkunde ist verpflichtet, die über die Plattform bestellten Speisen und Getränke zu bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht gegenüber dem Restaurantpartner. Die Abwicklung erfolgt über Stripe.

(3) Der Endkunde hat die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt: (a) falsche Bestellungen oder Reservierungen aufzugeben, (b) die Plattform oder deren technische Infrastruktur zu manipulieren, zu überlasten oder in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, (c) automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping) ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Betreibers durchzuführen, (d) beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Bewertungen oder Kommentare abzugeben.

(4) Bei der Aufgabe von Bestellungen ist der Endkunde selbst dafür verantwortlich, Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen gegenüber dem Restaurantpartner zu kommunizieren. Der Betreiber übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(5) Vereinbarte Reservierungen sind vom Endkunden einzuhalten oder rechtzeitig gemäß den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Restaurantpartners abzusagen.

§ 13 Rechte an Inhalten und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Software, des Designs, der Marken, Logos und sonstiger Schutzrechte, stehen ausschließlich dem Betreiber bzw. seinen Lizenzgebern zu. Dem Restaurantpartner und dem Endkunden wird ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform eingeräumt, das auf die Vertragslaufzeit und den vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt ist.

(2) Die vom Restaurantpartner auf der Plattform eingestellten Inhalte (Speisekarten, Bilder, Texte, Logos) verbleiben im Eigentum des Restaurantpartners. Der Restaurantpartner räumt dem Betreiber ein einfaches, widerrufliches, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies für die Erbringung der Dienste, die Darstellung auf der Plattform und die Bewerbung des Restaurantpartners im Rahmen der Plattform erforderlich ist.

(3) Der Restaurantpartner sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) verletzen.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, vom Restaurantpartner eingestellte Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorliegen.

(5) Die vom Betreiber bereitgestellten Inhalte, einschließlich Themes, Templates, Icons, Übersetzungen und sonstiger gestalterischer Elemente, dürfen nur im Rahmen der Plattform und des vertragsgemäßen Gebrauchs verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwertung außerhalb der Plattform ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers unzulässig.

§ 14 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Betreiber stellt die Plattform für kostenpflichtige Tarife mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsdurchschnitt zur Verfügung. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums gemessen.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit führen können. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten (22:00–06:00 Uhr MEZ) gelegt und mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden per E-Mail oder über das Dashboard angekündigt. Geplante Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.

(3) In dringenden Fällen (insbesondere bei Sicherheitslücken, Angriffen auf die Infrastruktur oder zur Vermeidung erheblicher Schäden) ist der Betreiber berechtigt, außerplanmäßige Wartungsarbeiten auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Der Betreiber wird den Restaurantpartner in diesen Fällen schnellstmöglich informieren.

(4) Für den Free-Tarif besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf die Einhaltung der in Absatz (1) genannten Service-Level.

(5) Der Betreiber erstellt regelmäßige Sicherungskopien (Backups) der auf der Plattform gespeicherten Daten. Ein Anspruch des Restaurantpartners auf Wiederherstellung einzelner Datensätze besteht nicht. Dem Restaurantpartner wird empfohlen, eigene Sicherungskopien seiner Inhalte zu erstellen.

§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (b) für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (c) bei Übernahme einer Garantie; (d) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Kardinalpflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Restaurantpartner gezahlten Abonnementgebühren.

(4) Der Betreiber haftet nicht für: (a) die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit der von Restaurantpartnern angebotenen Speisen, Getränke und Dienstleistungen; (b) die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Restaurantpartnern eingestellten Inhalte, insbesondere Allergeninformationen, Nährwertangaben und Preise; (c) die Erfüllung von Verträgen zwischen Restaurantpartner und Endkunde; (d) gesundheitliche Schäden, die aus dem Verzehr von über die Plattform bestellten Speisen resultieren, es sei denn, der Betreiber hatte positive Kenntnis von einer Gesundheitsgefährdung und hat trotzdem keine angemessenen Maßnahmen ergriffen; (e) Schäden, die durch Störungen, Ausfälle oder Fehler von Drittanbieterdiensten (insbesondere Stripe, Hosting-Provider, Internet-Provider) entstehen, es sei denn, den Betreiber trifft ein Auswahlverschulden.

(5) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Restaurantpartner angefallen wäre.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Betreibers.

§ 16 Gewährleistung

(1) Der Betreiber gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Tarifs beschriebenen Funktionsumfang aufweist. Maßgeblich ist der Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. einer vereinbarten Aktualisierung.

(2) Die Gewährleistung umfasst nicht: (a) Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung, Nutzung nicht kompatibler Endgeräte oder Browser, oder Eingriffe des Restaurantpartners oder Dritter verursacht werden; (b) geringfügige Abweichungen der Plattform von der Leistungsbeschreibung, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen; (c) die freie Erreichbarkeit der Plattform über das Internet, da dies von der Infrastruktur Dritter abhängt.

(3) Der Restaurantpartner hat Mängel unverzüglich nach Feststellung dem Betreiber unter detaillierter Beschreibung des Mangels in Textform (E-Mail) anzuzeigen.

(4) Bei Vorliegen eines Mangels ist der Betreiber zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Der Betreiber kann den Mangel nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Bereitstellung einer fehlerfreien Version der Software beheben. Die Bereitstellung einer Umgehungslösung (Workaround) gilt als ausreichende Mangelbeseitigung, sofern die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, hat der Restaurantpartner das Recht zur Minderung der Vergütung oder zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 BGB analog.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über kostenpflichtige Tarife wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Monat oder Jahr) ordentlich gekündigt werden.

(2) Der Vertrag über den Free-Tarif kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 543 BGB analog, § 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) der Restaurantpartner mit der Zahlung von Abonnementgebühren trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist; (b) der Restaurantpartner wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB, insbesondere die Pflichten aus § 11, verstößt; (c) der Restaurantpartner die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt; (d) über das Vermögen des Restaurantpartners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird; (e) der Betreiber seine Leistungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist dauerhaft nicht erbringt.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung kann per E-Mail, über das Kundenportal oder postalisch erfolgen.

(5) Nach Beendigung des Vertrages wird der Betreiber dem Restaurantpartner seine Inhalte und Daten in einem gängigen Format (z. B. CSV, JSON) zum Download bereitstellen. Der Restaurantpartner hat die Möglichkeit, seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Daten des Restaurantpartners unwiderruflich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Bereits gezahlte Abonnementgebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum werden im Falle einer ordentlichen Kündigung nicht erstattet. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Restaurantpartner aus einem vom Betreiber zu vertretenden Grund erfolgt eine anteilige Erstattung.

§ 18 Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers, abrufbar unter https://magicmenu.de/datenschutz.

(2) Soweit der Betreiber im Auftrag des Restaurantpartners personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Bestelldaten, Reservierungsdaten und Kontaktdaten der Endkunden), schließen der Betreiber und der Restaurantpartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird im Rahmen der Registrierung oder auf Anfrage bereitgestellt.

(3) Der Restaurantpartner ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Endkunden verantwortlich, soweit er diese Daten zu eigenen Zwecken verwendet (z. B. zur Bestellabwicklung, Kundenansprache, Reservierungsverwaltung).

(4) Der Restaurantpartner ist verpflichtet, seinen Endkunden eine eigene Datenschutzerklärung bereitzustellen, soweit er über die Plattform personenbezogene Daten erhebt und zu eigenen Zwecken verarbeitet.

(5) Der Betreiber ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten für statistische Zwecke, zur Verbesserung der Plattform und zur Erstellung von Marktanalysen zu verwenden, sofern ein Rückschluss auf einzelne Restaurantpartner oder Endkunden nicht möglich ist.

§ 19 Freistellung

(1) Der Restaurantpartner stellt den Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten, Daten oder sonstigen Materialien, die der Restaurantpartner über die Plattform bereitstellt, oder aufgrund eines Verstoßes des Restaurantpartners gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter geltend gemacht werden.

(2) Die Freistellungspflicht umfasst auch die Erstattung der dem Betreiber entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

(3) Der Betreiber wird den Restaurantpartner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren und ihm – soweit rechtlich möglich – die Verteidigung überlassen oder an der Verteidigung mitwirken. Der Restaurantpartner ist verpflichtet, den Betreiber bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(4) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Restaurantpartner die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 20 Änderungen der AGB

(1) Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Änderungen, Schließung von Regelungslücken, Änderung der Marktbedingungen) und der Restaurantpartner dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen der AGB werden dem Restaurantpartner mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das Kundenportal) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den Wortlaut der geänderten Bestimmungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht.

(3) Änderungen treten nur in Kraft, wenn der Restaurantpartner ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform zustimmt. Die Zustimmung kann auch durch Bestätigung über das Kundenportal oder durch ausdrückliche Weiternutzung der Plattform nach Inkrafttreten erfolgen, sofern in der Änderungsmitteilung auf diese Wirkung hingewiesen wurde.

(4) Widerspricht der Restaurantpartner den Änderungen fristgerecht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich zu kündigen.

(5) Die vorstehende Änderungsbefugnis gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten und des Entgelts. Solche Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Endkunden, die Verbraucher sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-Verordnung) unberührt.

(2) Ist der Restaurantpartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Betreibers. Der Betreiber ist jedoch berechtigt, den Restaurantpartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Der Betreiber ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Restaurantpartner wird hierüber mit einer Frist von 30 Tagen informiert und hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

(6) Der Betreiber ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen der AGB in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(8) Die KI-gestützte Übersetzungsfunktion der Plattform nutzt maschinelle Sprachmodelle zur automatischen Übersetzung von Speisekarten. Die Übersetzungen werden maschinell erstellt und können Fehler enthalten. Der Restaurantpartner ist verpflichtet, alle KI-generierten Übersetzungen vor Veröffentlichung zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der korrekten Übersetzung von Allergenkennzeichnungen und Inhaltsstoffen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der KI-generierten Übersetzungen.

§ 22 Plattformtransparenz und Beschwerdemanagement

(1) Die Darstellung und Reihenfolge der Restaurantpartner auf der Plattform (Ranking) wird durch folgende Hauptparameter bestimmt: alphabetische Sortierung, Standortnähe des Endkunden, Vollständigkeit des Restaurantprofils und Aktivität auf der Plattform. Eine bevorzugte Platzierung gegen gesonderte Vergütung findet nicht statt.

(2) Der Betreiber stellt ein internes Beschwerdemanagementsystem bereit, über das Restaurantpartner Beschwerden bezüglich Einschränkungen, Sperrungen, Kündigungen und sonstiger Maßnahmen des Betreibers kostenlos einreichen können. Beschwerden können per E-Mail an beschwerde@mambil.app oder über das Kundenportal eingereicht werden. Der Betreiber bearbeitet Beschwerden zeitnah und teilt dem Restaurantpartner das Ergebnis in angemessener Frist mit.

(3) Für Streitigkeiten zwischen dem Betreiber und dem Restaurantpartner aus diesem Vertrag, die nicht über das interne Beschwerdemanagement gelöst werden können, benennt der Betreiber die Industrie- und Handelskammer Hannover als Mediationsstelle. Der Betreiber ist bereit, mit der benannten Mediationsstelle zusammenzuarbeiten.

(4) Nutzer können rechtswidrige Inhalte auf der Plattform gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) melden. Meldungen können per E-Mail an abuse@mambil.app eingereicht werden. Der Betreiber wird eingehende Meldungen zeitnah prüfen und den Meldenden über die getroffenen Maßnahmen informieren.

Stand: März 2026